Immobilien Verkaufen trotz Corona Krise ?

Entsprechend den offiziellen Empfehlungen/Anordnungen/Verbote schränken auch wir bei AbacO Würzburg unsere persönlichen Kontakte ein.

Für unsere Kunden sowie Eigentümer, die verkaufen oder vermieten möchten, sowie Kaufinteressenten sind wir dennoch erreichbar.

Sie möchten oder müssen eigentlich Ihre Immobilie verkaufen, sind jedoch unsicher, ob Sie zur Zeit Kaufinteressenten in Ihr Haus oder Ihre Wohnung lassen möchten?

Lassen Sie uns den Hausverkauf oder die Wohnungsvermietung in der derzeit „angespannten“ Zeit zunächst bereits planen und vorbereiten. Marktwertbestimmung, Grundrissaufbereitung, Exposee-Erstellung – all dies benötigt Zeit.

Es bedarf von Ihrer Seite grundsätzlich keiner weiteren Außenkontakte. Auch mit mir können Sie viele Dinge per E-Mail klären oder am Telefon und per Videocall besprechen.

Die notwendige Inaugenscheinnahme Ihres Objektes durch uns erfolgt daher nur, wenn weder Sie noch ich gesundheitliche Bedenken haben. Und weder Sie noch ich häuslicher Isolation / Quarantäne unterliegen. Das versteht sich von selbst.

Mit Besichtigungen können wir warten, müssen wir aber nicht. Hier sind Sie als Eigentümer mit Ihrer Entscheidung gefragt. Wenn Sie also gesundheitliche Probleme haben, oder Risikopatient sind sollten wir soweit darauf verzichten.

Prinzipiell arbeiten wir hier mit 360 Grad Rundtouren, so das hier auch entsprechend der Verkauf und die Vermietung weitergehen kann.

Grundsätzlich für Käuferinteressenten gilt: Alle vorbereitenden Arbeiten für einen Verkauf oder eine Vermietung, einschließlich der Vermarktungsaktivitäten, können wir jetzt erledigen.

Grundsätzlich: Verkauf und Vermietung gehen in meinem Büro weiter.

Weil Ihre Immobilie Ihr Kapital ist.

Vermietungen:

Bei noch vermieteten Objekten ist es zur Zeit stärker erforderlich auf die Mieter Rücksicht zu nehmen, auch wenn Ihre Mieter eine Mitwirkungspflicht haben. Auch hier bemühen wir uns um für alle Seiten zufriedenstellende und Lösungen mit höchstmöglicher Sicherheit für alle.

Bei leerstehenden Mietwohnungen sind Besichtigungstermine unproblematisch auch weiterhin durchführbar.

Stand 24.03.2020

  28. März 2020
  von: mroether
  Kategorie: Allgemein

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